Leben & Pflege im Ronhof
Ronhofer Haupstrasse 191 – 90765 Fürth
Telefon: 0911 / 748375
Fax: 0911 / 748379
Die G.A.K. GmbH und „Leben & Pflege im Ronhof“ arbeiten in Kooperation miteinander, um eine erfolgreiche Pflege und den bestmöglichen Komfort zu gewährleisten.
„Leben & Pflege im Ronhof“ ermöglicht Ihnen im angemieteten Appartement mit eigenen Möbeln zu wohnen.
Wir bieten Ihnen:
- Geräumige, helle Appartements mit Dusche / Bad
- Heller Aufenthaltsraum mit Essbereich und Kaminofen
- Mediterraner Ruheraum mit Kaminofen
- Alle Stockwerke sind mit dem Aufzug erreichbar
- Hausmeisterdienst
- Gartenanlage mit Pavillon
- Pflegedienst befindet sich im Haus, Sie können sich aber auch einen eigenen Pflegedienst zur Versorgung suchen
Kosten:
Die monatlichen Mietkosten (Warm) für ein Appartement sind Warmmieten.
Darin enthalten sind Nebenkosten für vierteljährlich Gardinen waschen, wöchentliche Treppenreinigung und einmal wöchentliche Grundreinigung.
Datenschutzerklärung
Datenschutz nach DSGVO vom Mai 2018 in der Firma “ Leben und Pflege“ Grunderklärung
- Alle Aspekte des Datenschutzes nach Art 13
Datenschutzgrundverordnung (gültig ab 25.05.2018) werden von der GAK GmbH
beachtet und eingehalten. In allen Fällen der Datenerhebung-Nutzung
Speicherung können Betroffene oder Beauftragte die Löschungen aller
Daten verlangen außer, der Gesetzgeber verlangt wegen einer Aufbewahrungsfrist
die Lagerung von Daten. Nach Dauer der Frist werden alle Daten
vernichtet. Es wird auf die erforderliche Datensparsamkeit geachtet. Sollte ein
Foto in der Stammdatenkartei vorhanden sein, wird dies nur mit ausdrücklicher
Erlaubnis gespeichert . Die Einsichten in gespeicherte Daten PC
Dokumentaionsunterlagen-Krankheitsakten_Verlegungsberichte-Arztbriefe-Atteste-usw.)zur
Ausübung der vereinbarten Leistungen in allen Bereichen werden - Der Datenschutz und die dazu gehörenden Schweigepflichten
gegenüber Unbefugten wird in allen Bereichen von der Firma überwacht und
eingehalten. Es handelt sich um direkte oder indirekte Daten, welche im
Grundgesetz als Selbstbestimmtheit über die persönlichen Daten benannt werden.
Es handelt sich um persönliche Daten eines jeden Individuums. Es werden nur
solche Daten erhoben, gesammelt und verarbeitet, welche für die vereinbarten
Arbeiten, Pflegen und Betreuungen von Belang sind. Die Preisgabe der Daten ist
freiwillig, entweder persönlich oder durch befugte Dritte. Mit der freiwilligen
Preisgabe der benötigten Daten wird gleichzeitig die Datenerhebung,
Speicherung, Nutzung, Verarbeitung genehmigt, für die Zwecke, welche für die
vereinbarten Tätigkeiten vereinbart wurden. Die Weitergabe der
zur Verfügung gestellten Daten wird nur in den Fällen durch geführt, in denen
es eine klare gesetzliche Rechtsprechung und die Erforderlichkeit
nachgewiesen wird. Dies gilt auch gegenüber Anforderungen von Krankenkassen im
Bereich der HKP Verordnungen/ Anfragen des MDK im Bereich der HKP Verordnungen,
und klare Erkenntnisse der Verarbeitung/Speicherung/ Nutzung und Weitergabe der
sensiblen Daten durch die Benannten nicht nachvollziehbar ist, und Angaben dazu
nicht gemacht worden sind. - Das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung der
Betroffenen wird immer gewahrt. Angaben über persönlichen und sachlichen
Verhältnisse werden nur nach freiwilliger Einwilligung in der benötigten Form
verarbeitet. Dazu gehören Namen-Geburtsdaten-Alter-Familienstand-
Familienproblematiken-Anschrift-Telefon/Handynummern-email-Sozialversicheerungsnummer-Steuerindifikationsnummer-KV
Nummer-Besitzmerkmale- Bankdaten- sachliche Verhältnisse- Biografie-Ausbildung-Tätigkeiten
im Leben- Daten zur Gesundheit/ medizinische
Besonderheiten-Betreuungen-persönliche Verfügungen-wirtschaftliche
Verhältnisse-politische Meinungen-rassische oder ethische
Herkunft-religiöse Überzeugungen-u.a. - Dies bedeutet, dass die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung,
Nutzung der freiwillig bekannt gegebenen sensiblen und einfachen Daten in den
benannten Bereichen, welche für die vereinbarte Betreuung/Pflege benötigt
werden, und von Nöten und von Nutzen sind, unter dem Aspekt des geltenden
Datenschutzes, genutzt werden. Es werden so wenige Daten wie nötig erhoben,
gespeichert und verarbeitet. Es werden keine Daten zu Werbezwecken erhoben. - Die benötigten personenbezogenen persönlichen Daten, sowie die
benötigten Gesundheitsdaten werden ausschließlich für die vereinbarte Pflege,
Betreuung, persönlich vereinbarten Versorgungen gesammelt, gespeichert und
genutzt. Die erhobenen Daten unterliegen einer Zweckbindung und werden nur mit
Kenntnis der Betroffenen oder Befugten erhoben, gespeichert, genutzt und
verarbeitet. - Die Weitergabe der freiwilligen Daten wird
ausdrücklich nur an befugte Stellen dann weiter gegeben, wenn diese zwingend in
die vereinbarten Leistungserbringungen in den einzelnen Bereichen einbezogen
werden müssen. Die Weitergabe muss ausdrücklich vereinbart werden oder
schriftlich abgelehnt werden. Diese Einwilligungen/Ablehnungen können teilweise
oder im ganzen zu jedem Zeitpunkt schriftlich widerrufen werden. Die Erlaubnis
zur Weitergabe der Daten beinhaltet, dass die GAK GmbH keine
Verantwortung für alle weiteren Vorgänge übernehmen kann und wird, da
Kenntnisse über den Umgang mit diesen Daten nicht bekannt sind. Eine Garantie
zum ordnungsgemäßen Umgang kann durch die GAK GmbH bei Weitergabe nicht
abgegeben werden. - Der Auswertung, Speicherung und Nutzung der Daten muss
zugestimmt werden in schriftlicher Form. Die Zustimmung muss persönlich
erfolgen, oder durch Dritte Bevollmächtigte erfolgen. - Der Datenschutz in der GAK GmbH umfasst auch die Weitergabe an
Angehörige oder unbefugte Dritte, welche nicht ausdrücklich schriftlich von
den betroffenen Kunden/Betreuer/Gerichte ect. der GAK GmbH als Befugte
anerkannt werden/wurden. - Die Weitergabe von geforderten Versichertendaten
durch die Krankenkassen werden ausdrücklich beschränkt auf die
personenbezogenen Daten. Sensible Gesundheitsdaten werden bei fehlenden
Angaben( S. SGB V § 275 Abs 2) der Erforderlichkeit nicht weiter gegeben.
Sollten derartige Angaben der notwendigen Erklärung der Erforderlichkeit durch
die Krankenkassen/MDK getätigt werden in schriftlicher Form, wird dies durch
die GAK GmbH geprüft, und nach den geltenden Rechtsvorschriften beurteilt.
Sollte sich die gebotene Erforderlichkeit nicht ergeben, werden Angaben und
Auskünfte von sensiblen Gesundheitsdaten durch die GAK GmbH nicht an die
Krankenkassen/MDK oder sonstige Dritte durch geführt werden. Dies betrifft auch
alle Hilfsmittellieferanten /Apotheken/Heilmittelerbringer oder sonstige am
Prozess Beteiligte. Die schriftliche Einwilligungen können im Einzelnen oder im
Ganzen jederzeit schriftlich widerrufen werden. - Die
Weitergabe von persönlichen sensiblen Daten an den MDK bei Transparenzprüfungen
in der GAK GmbH werden nur dann bekannt gegeben, wenn die Betroffenen oder
deren Beauftragte der Weitergabe vor einer Prüfung schriftlich zugestimmt
haben. - Die
Einsicht in die gesammelten persönlichen Gesundheitsdaten der Kunden in
der Dokumentation wird bei fehlender schriftlicher Einwilligung, oder
vorliegender Ablehnung durch die GAK GmbH dem MDK bei Transparenzprüfungen
nichtgestattet. - Die
Einsicht in alle Arten von Verträgen oder sonstige persönliche Vereinbarungen
der Betroffenen und der GAK GmbH werden bei fehlender Einwilligung, oder
vorliegender Ablehnung dem MDK bei Transparenzprüfungen
nicht gestattet. - Die Beantwortung
von Fragen oder Auskünfte von unbefugten Dritten in mündlicher, telefonischer,
oder persönlicher Form werden durch die Firma grundsätzlich bei fehlender
Zustimmung in schriftlicher Form unterlassen. - Die
Einsicht in sensible gesammelt Daten durch nicht befugte Mitarbeiter/Ärzte/
Notärzte/Rettungskräfte im Notfall/MDK bei Einstufungen/Befugte
Angehörige in die Patientenakten bedürfen der schriftlichen Einwilligung.
Diese Einwilligung ist freiwillig und kann im Einzelnen und/oder im Ganzen
jederzeit schriftlich widerrufen werden. Im Notfall werden zur
Aufrechterhaltung der Lebensfunktionen, bzw. des Lebenserhalts notwendige
Daten zur Verfügung gestellt werden müssen. Sollte dies nicht erwünscht
sein, muss eine schriftliche Ablehnung abgegeben werden. Diese kann jederzeit
zurück genommen werden. - Die GAK
GmbH stellt sicher, dass nur solche Personen Einsicht in die jeweiligen
Datensammlungen einer/eines jeden Betroffenen haben, welche in schriftlicher
Form dazu befugt wurden. Alle schriftlichen Befugnisse können im Ganzen oder in
Teilen jederzeit widerrufen werden. - Die GAK
GmbH stellt sicher, dass Kenntnisse von medizinischen Daten der Kunden in
allen Bereichen der Schweigepflicht unterliegen gegenüber nicht befugten
Dritten . - Bei Wechsel
der/des Arztes/Ärzte/Betreuer/Befugte/ muss der notwendige und erforderliche
Informationsaustausch stattfinden. Bei Vorliegen von schriftlichen Ablehnungen
der Einbeziehung der Dritten unterbleiben die Informationen bis zur Klärung der
Sachlage. Lebensnotwendige Informationen, welche dringend zur Aufrechterhaltung
der körperlichen und seelischen Funktionen werden notfalls mit einem
Vormundschaftsgericht geklärt werden müssen. Es werden auch dann nur
Informationen weiter gegeben, welche für die Betreuung, medizinische Versorgung,
und sonstige Bereichen dringend erforderlich sind, oder die Betroffenen in die
Weitergabe der Informationen schon eingewilligt haben. Alle Einwilligungen
können in Teilen oder im Ganzen widerrufen werden. Sollten Befugte oder
Betreuer durch die Vormundschaftsgerichte oder durch persönliche Verfügungen in
schriftlicher Form die Vorsorge haben, sind auch diese mit der Rücknahme von
Einwilligungen teileweise oder im Ganzem befugt. - Die
Herausgabe von personenbezogenen und sensiblen Daten wird zum Schutz vor
Missbrauch nur dann getätigt, wenn die Erforderlichkeit in
einzelnen Bereichen nachgewiesen, geprüft, und nach Erlaubnis bekannt gegeben
werden darf. Die Herausgabe erfolgt nur durch eine autorisierte Person. Es muss
die Herausgabe an einen Zweck gebunden sein, welcher von einer nachgewiesenen
Erforderlichkeit abhängig ist. - Es besteht
ein Recht für die Kunden oder deren Beauftragte zur Einsicht in die vorhandenen
Datenunterlagen, und ein Recht auf Löschung von Daten bei Veralterung oder
fehlerhaften Datensammlungen, bzw. der Berichtigung. - Mitarbeiterdaten
werden gesondert erhoben und sind zweckgebunden. Eine Löschung der Daten kann
erst nach 10 Jahren erfolgen. Eine Einsicht in die erhobenen Daten kann
erfolgen. Sollten ungerechtfertigten Daten erhoben, genutzt und gespeichert
worden sein, kann eine Löschung verlangt werden. - Mitarbeiter
unterliegen in allen Fällen der absoluten Schweigepflicht gegenüber Dritten . - Fehlende
Angaben werden im Bedarfsfall ergänzt.
