Leben & Pflege im Ronhof

Leben & Pflege im Ronhof

Ronhofer Haupstrasse 191 – 90765 Fürth

Telefon:    0911 / 748375

Fax:           0911 / 748379

Die G.A.K. GmbH und „Leben & Pflege im Ronhof“ arbeiten in Kooperation miteinander, um eine erfolgreiche Pflege und den bestmöglichen Komfort zu gewährleisten.

„Leben & Pflege im Ronhof“ ermöglicht Ihnen im angemieteten Appartement mit eigenen Möbeln zu wohnen. 

Wir bieten Ihnen:

  • Geräumige, helle Appartements mit Dusche / Bad
  • Heller Aufenthaltsraum mit Essbereich und Kaminofen
  • Mediterraner Ruheraum mit Kaminofen
  • Alle Stockwerke sind mit dem Aufzug erreichbar
  • Hausmeisterdienst
  • Gartenanlage mit Pavillon
  • Pflegedienst befindet sich im Haus, Sie können sich aber auch einen eigenen Pflegedienst zur Versorgung suchen

Kosten:

Die monatlichen Mietkosten (Warm) für ein Appartement sind Warmmieten.
Darin enthalten sind Nebenkosten für vierteljährlich Gardinen waschen, wöchentliche Treppenreinigung und einmal wöchentliche Grundreinigung.

Datenschutzerklärung

Datenschutz nach DSGVO vom Mai 2018 in der Firma “ Leben und Pflege“ Grunderklärung     

  1. Alle Aspekte des Datenschutzes nach Art 13
    Datenschutzgrundverordnung (gültig ab 25.05.2018) werden von der GAK GmbH
    beachtet und eingehalten. In allen Fällen der Datenerhebung-Nutzung
      Speicherung können Betroffene oder Beauftragte die Löschungen aller
    Daten verlangen außer, der Gesetzgeber verlangt wegen einer Aufbewahrungsfrist
    die Lagerung von Daten.  Nach Dauer der Frist werden alle Daten
    vernichtet. Es wird auf die erforderliche Datensparsamkeit geachtet. Sollte ein
    Foto in der Stammdatenkartei vorhanden sein, wird dies nur mit ausdrücklicher
    Erlaubnis gespeichert . Die Einsichten in gespeicherte Daten PC
    Dokumentaionsunterlagen-Krankheitsakten_Verlegungsberichte-Arztbriefe-Atteste-usw.)zur
    Ausübung der vereinbarten Leistungen in allen Bereichen werden
  2. Der Datenschutz und die dazu gehörenden Schweigepflichten
    gegenüber Unbefugten wird in allen Bereichen von der Firma  überwacht und
    eingehalten. Es handelt sich um direkte oder indirekte Daten, welche im
    Grundgesetz als Selbstbestimmtheit über die persönlichen Daten benannt werden.
    Es handelt sich um persönliche Daten eines jeden Individuums. Es werden nur
    solche Daten erhoben, gesammelt und verarbeitet, welche für die vereinbarten
    Arbeiten, Pflegen und Betreuungen von Belang sind. Die Preisgabe der Daten ist
    freiwillig, entweder persönlich oder durch befugte Dritte. Mit der freiwilligen
    Preisgabe der benötigten Daten wird gleichzeitig die Datenerhebung,
    Speicherung, Nutzung, Verarbeitung genehmigt, für die Zwecke, welche für die
    vereinbarten Tätigkeiten vereinbart wurden. Die Weitergabe der
    zur Verfügung gestellten Daten wird nur in den Fällen durch geführt, in denen
    es eine  klare gesetzliche Rechtsprechung und die Erforderlichkeit
    nachgewiesen wird. Dies gilt auch gegenüber Anforderungen von Krankenkassen im
    Bereich der HKP Verordnungen/ Anfragen des MDK im Bereich der HKP Verordnungen,
    und klare Erkenntnisse der Verarbeitung/Speicherung/ Nutzung und Weitergabe der
    sensiblen Daten durch die Benannten nicht nachvollziehbar ist, und Angaben dazu
    nicht gemacht worden sind.
  3. Das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung der
    Betroffenen wird immer gewahrt. Angaben über persönlichen und sachlichen
    Verhältnisse werden nur nach freiwilliger Einwilligung in der benötigten Form
    verarbeitet. Dazu gehören Namen-Geburtsdaten-Alter-Familienstand-
    Familienproblematiken-Anschrift-Telefon/Handynummern-email-Sozialversicheerungsnummer-Steuerindifikationsnummer-KV
    Nummer-Besitzmerkmale- Bankdaten- sachliche Verhältnisse- Biografie-Ausbildung-Tätigkeiten
    im Leben- Daten zur Gesundheit/ medizinische
    Besonderheiten-Betreuungen-persönliche Verfügungen-wirtschaftliche
     Verhältnisse-politische Meinungen-rassische oder ethische
    Herkunft-religiöse Überzeugungen-u.a.
  4. Dies bedeutet, dass die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung,
    Nutzung der freiwillig bekannt gegebenen sensiblen und einfachen Daten in den
    benannten Bereichen, welche für die vereinbarte Betreuung/Pflege benötigt
    werden, und  von Nöten und von Nutzen sind, unter dem Aspekt des geltenden
    Datenschutzes, genutzt werden. Es werden so wenige Daten wie nötig erhoben,
    gespeichert und verarbeitet. Es werden keine Daten zu Werbezwecken erhoben.
  5. Die benötigten personenbezogenen persönlichen Daten, sowie die
    benötigten Gesundheitsdaten werden ausschließlich für die vereinbarte Pflege,
    Betreuung, persönlich vereinbarten Versorgungen gesammelt, gespeichert und
    genutzt. Die erhobenen Daten unterliegen einer Zweckbindung und werden nur mit
    Kenntnis der Betroffenen oder Befugten erhoben, gespeichert, genutzt und
    verarbeitet.
  6. Die Weitergabe der freiwilligen Daten wird
    ausdrücklich nur an befugte Stellen dann weiter gegeben, wenn diese zwingend in
    die vereinbarten Leistungserbringungen in den einzelnen Bereichen einbezogen
    werden müssen. Die Weitergabe muss ausdrücklich vereinbart werden oder
    schriftlich abgelehnt werden. Diese Einwilligungen/Ablehnungen können teilweise
    oder im ganzen zu jedem Zeitpunkt schriftlich widerrufen werden. Die Erlaubnis
    zur Weitergabe der Daten  beinhaltet, dass die GAK GmbH keine
    Verantwortung
     für alle weiteren Vorgänge übernehmen kann und wird, da
    Kenntnisse über den Umgang mit diesen Daten nicht bekannt sind. Eine Garantie
    zum ordnungsgemäßen Umgang kann durch die GAK GmbH bei Weitergabe nicht
    abgegeben werden.
  7. Der Auswertung, Speicherung und Nutzung der Daten muss
    zugestimmt werden in schriftlicher Form. Die Zustimmung muss persönlich
    erfolgen, oder durch Dritte Bevollmächtigte erfolgen.
  8. Der Datenschutz in der GAK GmbH umfasst auch die Weitergabe an
    Angehörige oder unbefugte Dritte, welche nicht ausdrücklich schriftlich von
    den betroffenen Kunden/Betreuer/Gerichte ect.  der GAK GmbH als Befugte
    anerkannt werden/wurden.
  9. Die Weitergabe von geforderten  Versichertendaten
    durch  die Krankenkassen werden ausdrücklich beschränkt auf die
    personenbezogenen Daten. Sensible Gesundheitsdaten werden bei fehlenden
    Angaben( S. SGB V § 275 Abs 2) der Erforderlichkeit nicht weiter gegeben.
    Sollten derartige Angaben der notwendigen Erklärung der Erforderlichkeit durch
    die Krankenkassen/MDK getätigt werden in schriftlicher Form, wird dies durch
    die GAK GmbH geprüft, und nach den geltenden Rechtsvorschriften beurteilt.
    Sollte sich die gebotene Erforderlichkeit nicht ergeben, werden Angaben und
    Auskünfte von sensiblen Gesundheitsdaten durch die GAK GmbH nicht an die
    Krankenkassen/MDK oder sonstige Dritte durch geführt werden. Dies betrifft auch
    alle Hilfsmittellieferanten /Apotheken/Heilmittelerbringer oder sonstige am
    Prozess Beteiligte. Die schriftliche Einwilligungen können im Einzelnen oder im
    Ganzen jederzeit schriftlich widerrufen werden.
  10. Die
    Weitergabe von persönlichen sensiblen Daten an den MDK bei Transparenzprüfungen
    in der GAK GmbH werden nur dann bekannt gegeben, wenn die Betroffenen oder
    deren Beauftragte der Weitergabe vor einer Prüfung schriftlich zugestimmt
    haben.
  11. Die
    Einsicht in die gesammelten persönlichen Gesundheitsdaten der Kunden  in
    der Dokumentation wird bei fehlender schriftlicher Einwilligung, oder
    vorliegender Ablehnung durch die GAK GmbH dem MDK bei Transparenzprüfungen
    nicht
    gestattet.
  12. Die
    Einsicht in alle Arten von Verträgen oder sonstige persönliche Vereinbarungen
    der Betroffenen und der GAK GmbH werden bei fehlender Einwilligung, oder
    vorliegender Ablehnung dem MDK bei Transparenzprüfungen
    nicht
     gestattet.
  13. Die Beantwortung
    von Fragen oder Auskünfte von unbefugten Dritten in mündlicher, telefonischer,
    oder persönlicher Form werden durch die Firma grundsätzlich bei fehlender
    Zustimmung in schriftlicher Form unterlassen.
  14. Die
    Einsicht in sensible gesammelt Daten durch nicht befugte Mitarbeiter/Ärzte/
    Notärzte/Rettungskräfte im Notfall/MDK bei Einstufungen/Befugte
    Angehörige  in die Patientenakten bedürfen der schriftlichen Einwilligung.
    Diese Einwilligung ist freiwillig und kann im Einzelnen und/oder im Ganzen
    jederzeit schriftlich widerrufen werden. Im Notfall werden zur
    Aufrechterhaltung der Lebensfunktionen, bzw. des Lebenserhalts  notwendige
     Daten zur Verfügung gestellt werden müssen. Sollte dies nicht erwünscht
    sein, muss eine schriftliche Ablehnung abgegeben werden. Diese kann jederzeit
    zurück genommen werden.
  15. Die GAK
    GmbH stellt sicher, dass nur solche Personen Einsicht in die jeweiligen
    Datensammlungen einer/eines jeden Betroffenen haben, welche in schriftlicher
    Form dazu befugt wurden. Alle schriftlichen Befugnisse können im Ganzen oder in
    Teilen jederzeit widerrufen werden.
  16. Die GAK
    GmbH stellt sicher, dass Kenntnisse von medizinischen Daten der Kunden  in
    allen Bereichen der Schweigepflicht unterliegen gegenüber nicht befugten
    Dritten .
  17. Bei Wechsel
    der/des Arztes/Ärzte/Betreuer/Befugte/ muss der notwendige und erforderliche
    Informationsaustausch stattfinden. Bei Vorliegen von schriftlichen Ablehnungen
    der Einbeziehung der Dritten unterbleiben die Informationen bis zur Klärung der
    Sachlage. Lebensnotwendige Informationen, welche dringend zur Aufrechterhaltung
    der körperlichen und seelischen Funktionen werden notfalls mit einem
    Vormundschaftsgericht geklärt werden müssen. Es werden auch dann nur
    Informationen weiter gegeben, welche für die Betreuung, medizinische Versorgung,
    und sonstige Bereichen dringend erforderlich sind, oder die Betroffenen in die
    Weitergabe der Informationen schon eingewilligt haben. Alle Einwilligungen
    können in Teilen oder im Ganzen widerrufen werden. Sollten Befugte oder
    Betreuer durch die Vormundschaftsgerichte oder durch persönliche Verfügungen in
    schriftlicher Form die Vorsorge haben, sind auch diese mit der Rücknahme von
    Einwilligungen teileweise oder im Ganzem befugt.
  18. Die
    Herausgabe von personenbezogenen und sensiblen Daten wird zum Schutz vor
    Missbrauch nur dann getätigt, wenn die Erforderlichkeit in
    einzelnen Bereichen nachgewiesen, geprüft, und nach Erlaubnis bekannt gegeben
    werden darf. Die Herausgabe erfolgt nur durch eine autorisierte Person. Es muss
    die Herausgabe an einen Zweck gebunden sein, welcher von einer nachgewiesenen
    Erforderlichkeit abhängig ist.
  19. Es besteht
    ein Recht für die Kunden oder deren Beauftragte zur Einsicht in die vorhandenen
    Datenunterlagen, und ein Recht auf Löschung von Daten bei Veralterung oder
    fehlerhaften Datensammlungen, bzw. der Berichtigung.
  20. Mitarbeiterdaten
    werden gesondert erhoben und sind zweckgebunden. Eine Löschung der Daten kann
    erst nach 10 Jahren erfolgen. Eine Einsicht in die erhobenen Daten kann
    erfolgen. Sollten ungerechtfertigten Daten erhoben, genutzt und gespeichert
    worden sein, kann eine Löschung verlangt werden.
  21. Mitarbeiter
    unterliegen in allen Fällen der absoluten Schweigepflicht gegenüber Dritten .
  22. Fehlende
    Angaben werden im Bedarfsfall ergänzt.