Veröffentlichter Leserbrief zur Ausgabe 42 in CAREkonkret vom 22.10.2014
Thema: Gesetzliche Tarifpflicht für Sozialstationen
Handelt es sich wirklich um eine chronische Unterfinanzierung d Sozialstationen? Würde es nicht reichen, wenn die KKen die verordneten ärztl. Behandlungen im Bereich SGB V so bescheiden u damit vergüten würden, wie verordnet? Dies würde schon eine bessere Finanzierung zur Folge haben. Für die eigene Wirtschaftlichkeit ist in einem Wirtschaftsland jeder selber verantwortlich .
Der Vorschlag dahingehend, dass nur noch tarifgebundene Einrichtungen HKP/Pflege anbieten dürften, ist in einem Wirtschaftsland nonsens u verstößt gegen die Grundrechte in der Verfassung. Zudem wäre es verwunderlich, wenn diese Tarife dann über eine nicht selbst geschaffene Finanzierung laufen würden.
Dringend nötig wäre allerdings eine gesetzliche Regelung,welche untersagen, dass die Billiganbieter ohne Kontrolle der Pflege und der Bezahlung ungehindert auf dem Pflegemarkt arbeiten dürfen. Diese werden weder vom MDK kontrolliert noch interessiert dies die Pflegekassen. Diese können preiswert arbeiten, u Qualitätsnachweise nicht erbracht werden müssen.
Aber die Politik wollte u will dies so. Wird doch so Geld ohne Ende gespart auf Kosten der Qualität u zu Lasten aller Betroffenen.
Dies sollte u a. gefordert werden zur Stabilisierung des Pflegemarktes.