Leserbrief zur Ausgabe 01 CAREkonkret vom 05.12.2013

Veröffentlichter Leserbrief zur Ausgabe 01 in CAREkonkret vom 05.12.2013

Thema: Feuer unterm Dach

Dass staatliches Versagen vorliegt, müsste der gesamtem Pflegebranche längst bewusst u. bekannt sein. Die massiven Grundrechtsverletzungen des MDK  gegenüber allen pflegebedürftigen Menschen bei Transparenzprüfungen in den Einrichtungen ist rechtswidrig und gehört letztlich angezeigt bei jeder Durchführung einer Transparenzprüfung mit einhergehender „ Prüfung“. der Bürger.

Grundlage der Möglichkeit einer Prüfung sind die schriftlichen Einverständniserklärungen vor!!!! der Einsichtnahme in Dokumente der Pflegebedürftigen u vor dem Betreten der eigenen Häuslichkeit u vor der körperlichen Begutachtung eines Menschen. Die lapidare Forderung des MDK gegenüber einem Leistungserbringer nach Dateninformation betreff Namenslisten und sonstigen Angaben ist rechtswidrig , sowie die telefonischen Einverständnisserklärungen per Fax oder mündlich per Telefon  durch Angehörige od Betreuer.. Diese betroffenen Pflegebedürftigen sind Bürger der BRD, sind durch das Grundgesetz geschützt wie alle anderen Bürger auch.

Der Staat und alle Leistungserbringer lassen es zu, dass private Gruppen, wie Verbände aller Art einschließlich der Pflegekassen sich unterhalten, Kontrollmaßnahmen festlegen, diese werden dann veröffentlicht, und schon muss sich jeder Bürger diesen Maßnahmen beugen. Die Pflegebedürftigen selber werden nicht befragt, auch wenn diese in einem der Verbände gar nicht als Mitglied eingetragen sind. Wer vertritt die Bürger, welche Schutz benötigen vor der erarbeiteten Schutzlosigkeit durch die selbsternannten „Pflegebedürftigenvertreter“

Es werden den   pflegebedürftigen Menschen nach dem GG Art. 19 und GG Art. 33 grundsätzlich durch d  MDK die bürgerlichen Rechte abgesprochen,   die Rechte aus dem geltenden  Grundgesetzen u d Datenschutz werden schlicht aussen vor zu lassen. Der MDK ist ein abhängiges Werkzeug der ARGE der Krankenkassen, und lässt eigenständiges Rechtshandeln komplett vermissen.Sie verstecken sich hinter der Beauftragung der ARGE, und meinen damit, dass Rechtsverpflichtungen od die Kontrolle von Beauftragungen nach Rechtsvorschriften nicht beachten zu müssen. Als Behörde hat der MDK sehr wohl eigene Vorschriften der Ermittlungen zu tätigen, gerade dann, wenn eine nicht demokratisch legitimierte Gruppe, wie die z.B.ARGE Bayern  , einen Prüfungsauftrag erteilt.

Die Feststellungen, in welcher Form die ARGEN mit Hilfe des MDK  tätig sein dürfen, gegenüber Bürgern und Leistungserbringern, betreff Anordnungen mit Rechtscharakter und Durchführungsvorschriften, ist noch völlig ungeklärt. Dass SGB XI beinhaltet für mich ausdrückliche Grundrechtsverletzungen der Gleichheit auch gegenüber den ambulanten Leistungserbringern.

Im November 2013 habe ich als ambulante Einrichtung wegen Fehlens der schriftlichen Einverständniserklärungen meiner pflegebedürftigen Kunden vor!! Beginn der Transparenzprüfung die Prüfung durch den MDK untersagt. Und siehe da, der MDK wusste ganz genau, dass eine rechtswidrige Handlung bei Durchführung einer Prüfung vorgelegen hätte. ( Strukturen konnten geprüft werden)Ein kompetenter Anwalt hat mich vor Ort unterstützt, und dies war genau richtig, da die ARGE Bayern  mir nun unterstellt, dass aus meinem Verschulden eine Transparenzprüfung nicht durchgeführt werden konnte.

Das Bewusstsein des MDK, bzw. der ARGE, ob der Rechte von pflegebedürftigen Bürgern ist einfach nicht vorhanden. Und zusätzlich lässt eine solche „ Schuldzuordnung“ seitens der ARGEBayern  eindeutig erkennen, dass mit allen, wenn auch rechtswidrigen Mitteln, diese Prüfungen so weiter durchgeführt werden sollen.Obwohl die Rechtsvorschriften auch der ARGE u d MDK bekannt sein müssen, muss gerichtlich geklärt werden, dass schriftliche Einverständniserklärungen der Bürger vor einer Prüfung vom MDK vorgelegt werden müssen. Alle Leistungserbringer müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie bei Zulassung von Datenweitergaben ohne schriftliches Vorliegen der Einverständnisse vor der Prüfung  der Menschen sie sich massiver Datenschutzverletzungen schuldig machen. 

Leserbrief zur Ausgabe 38 CAREkonkret vom 25.09.2014

Veröffentlichter Leserbrief zur Ausgabe 38 in CAREkonkret vom 25.09.2014

Thema:  Karlsruhe lehnt Beschwerde ab

Viel Zeit wird vergehen, bis Herr Rieger mit seinen Vorstellungen vom Menschenrechten in unserem Staat ernst genommen wird.

Wäre es da nicht Zeit, die Rechte der“ pflegebedürftigen Bürger“ durch zu setzen, welche ihm und uns allen möglich sind, aus den bestehenden Rechten aus dem GG und dem Datenschutz heraus?  Dass der pflegebedürftige Bürger vom STaat nicht geschützt ist und wird, muss inzwischen jedem bekannt sein.

Die Rechte der Menschen in Einrichtungen werden täglich vom MDK bei den Qualitätsprüfungen verletzt, mit der Hilfe der Einrichtungsträger. Dass Bewusstsein für die Rechte der Menschen, in den  Einrichtungen, ist in vielen Fällen nicht vorhanden.

Das Verfassungsrecht und der geltende Datenschutz verbieten dem MDK bei Qualitätskontrollen der Einrichtungen, ohne vorherige schriftliche Einverständnisserklärungen in die Wohnungen der Menschen zu gelangen.Eine grundsätzlich erforderliche Aufklärung über die Kenntnis der Umstände  Befragungen oder gar die körperlichen Untersuchungen dürfen nicht durch geführt werden, ohne die Abgabe  einer schriftlichen Einverständniserklärung vor der Prüfung durch den MDK. Die Einholung von Einverständniserklärungen per Fax oder telefonisch durch Betreuer sind rechtlich nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen berechtigt. GG Art. 13 Abs. 2 . Fehlt dem Betreuer n BGB § 1896 Abs. 4 eine vom Gericht ausgesprochene Zustimmung die Wohnung die Wohnung des Betreuten ohne dessen Zustimmung zu betreten, fehlt ihm analog auch die Erlaubnis, dem MDK den Zutritt  zu gewähren. SGB X § 67 b Abs. 2 Satz 2 ist eine Einwilligung nur wirksam, wenn diese freiwillig schriftlich abgegeben wird. Der MDK ist hier nicht geeignet, eine neutrale Beratung gegenüber den Pflegebedürftigen durch zu führen, noch wird die notwendige Überlegungszeit direkt vor einer Prüfung eingehalten. Wie der MDK an diese benötigten Einwilligungen kommt, ist nicht die Sache der Einrichtungsträger oder der Menschen in den Einrichtungen. Wir lassen die Überprüfung und Befragung der uns anvertrauten Menschen bei Qualitätsprüfungen seit Jahren nicht mehr zu, wegen fehlender schriftlicher Einwilligungserklärungen . Es darf auch nicht sein, dass der MDK Einwilligungen benutzt, welche fehlerhaft zustande gekommen sind.

Es muss hier der pflegebedürftige Mensch vor den Vorschriften des Staates geschützt werden. Grundlage muss immer sein, dass die Einrichtungen keine Versäumnisse gegenüber den pflegebedürftigen Menschen in ihren Einrichtungen zulassen. Schutz vor staatlichem Schutz. Es wäre ein Anfang der Menschenwürde  in stationären u ambulanten Einrichtungen.

Leserbrief zur Ausgabe 42 CAREkonkret vom 22.10.2014

Veröffentlichter Leserbrief  zur Ausgabe 42 in CAREkonkret vom 22.10.2014

Thema: Gesetzliche Tarifpflicht für Sozialstationen

Handelt es sich wirklich um eine chronische  Unterfinanzierung d Sozialstationen?  Würde es nicht reichen, wenn die KKen die verordneten ärztl. Behandlungen im Bereich SGB V so bescheiden u damit vergüten würden, wie verordnet? Dies würde schon eine bessere Finanzierung zur Folge haben. Für die eigene Wirtschaftlichkeit ist in einem Wirtschaftsland jeder selber verantwortlich .

Der Vorschlag dahingehend, dass nur noch tarifgebundene Einrichtungen HKP/Pflege anbieten dürften, ist in einem Wirtschaftsland nonsens u verstößt gegen die Grundrechte  in der  Verfassung. Zudem wäre es  verwunderlich, wenn diese Tarife dann über eine nicht selbst geschaffene Finanzierung laufen würden.

Dringend nötig wäre allerdings eine  gesetzliche Regelung,welche untersagen,  dass die Billiganbieter ohne Kontrolle der Pflege und der Bezahlung ungehindert auf dem Pflegemarkt arbeiten dürfen. Diese werden weder vom MDK kontrolliert noch interessiert dies die Pflegekassen. Diese können preiswert arbeiten, u Qualitätsnachweise nicht erbracht werden müssen.

Aber die Politik wollte u will dies so. Wird doch so Geld ohne Ende gespart auf Kosten der Qualität u zu Lasten aller  Betroffenen.

Dies sollte u a. gefordert  werden zur Stabilisierung des Pflegemarktes.

Leserbrief zur Ausgabe 48 CAREkonkret vom 28.11.2014

Veröffentlichter Leserbrief  zur Ausgabe 48 in CAREkonkret vom 28.11.2014

Thema: Wir sollten die Pflegenoten aussetzen…

Ein Politiker u der VDK  erkennen  nach Jahren, dass das Kontrollsystem des MDK  im Grunde komplett versagt. Die jährlichen Berichte des MDS, mit den Aussagen, dass durch deren Kontrollen sich die Pflege verbessert habe, sind reine Schutzbehauptungen, um die eigene Existenz zu begründen. Welches System gibt schon zu, dass sich auch nach Jahren eventuell bekannte schwarze Schafe  nicht weiß färben. Jeder sollte sich fragen, wer an den inhaltlichen Kriterien für die Prüfgrundlagen beteiligt war.

Die allermeisten Bürger dieses Landes sind keine Mitglieder  in diesen benannten Vereinen im SGB XI. Und trotzdem werden die pflegebedürftigen Bürger ungefragt gezwungen, sich diesen Vereinbarungen zu unterwerfen. Krankenkassen dürfen über ihre Mitglieder bestimmen, da diese einen so genannten Sicherstellungsauftrag haben . Dieser wird überall hin abgegeben, nur die Pflege muss überwacht werden. Verfassungsgrundrechte sind für alle Menschen da , nur wer als Bürger pflegebedürftig ist, verliert diesen umfassenden Schutz unseres Landes. Die Prüfungsvorschriften gegenüber den Einrichtungen  verstoßen  gegen viele  bestehenden Verfassungs,- u Grundrechte der Pflegebedürftigen.

Es kommt auch vor, dass Frauen sich von männlichen Prüfern körperlich untersuchen lassen müssen. D.h. , dass der MDK selber keine eigenen Standards im Umgang mit den Bürgerinnen besitzt.  Durch die Vorgehensweise des MDK werden viele bestehende Datenschutzbestimmungen grundsätzlich  täglich tausendfach gegenüber den Menschen missachtet. Es wurden durch die Gesetzesvorschriften im SGB XI  Bürger dritter Klasse geschaffen, denn deren Rechte dürfen seit Jahren ganz offensichtlich ungestraft verletzt werden. Alleine die Rechte der körperlichen Unversehrtheit GG Art 2 Abs. 2,sowie die Missachtung d Zugangsrechte in eine Wohnung verstoßen gegen GG Art 13 Abs.1 -4 Zusätzlich gehen Hunderte von dringend notwendigen Arbeitskräften verloren. D h, dass der MDK die Pflege kontrolliert, u. feststellt, dass Pflege auch durch fehlende Mitarbeiter nicht so funktioniert, wie dies dringend notwendig wäre.

Die Pflege wird bewusst ausgesaugt, u gleichzeitig werden Pflegefehler festgestellt. Und das alles geht zu Lasten der Menschen, die bis zum Tode auf ihre Parteien u ihre Kranken/Pflegekassen u auf ihre Einrichtungen vertrauen. Warum ändern die Einrichtungen das System nicht selber, verweigern die Prüfungen wegen der bekannten Rechtsverletzungen, und vermeiden dadurch, dass sie selber Straftaten begehen gegen ihre Betreuten.

Pflegen mit Intelligenz u nicht nur mit Herz muss das Ziel sein für alle Einrichtungen.