Leben & Pflege im Ronhof

Ronhofer Haupstrasse 191 – 90765 Fürth

Telefon:    0911 / 748375

Fax:           0911 / 748379

Die G.A.K. GmbH und „Leben & Pflege im Ronhof“ arbeiten in Kooperation miteinander, um eine erfolgreiche Pflege und den bestmöglichen Komfort zu gewährleisten.

„Leben & Pflege im Ronhof“ ermöglicht Ihnen im angemieteten Appartement mit eigenen Möbeln zu wohnen. 

Wir bieten Ihnen:

  • Geräumige, helle Appartements mit Dusche / Bad
  • Mediterraner Ruheraum mit Kaminofen
  • Alle Stockwerke sind mit dem Aufzug erreichbar
  • Hausmeisterdienst / Fahrdienst incl. 
  • Gartenanlage mit Pavillons
  • Pflegedienst befindet sich im Haus, Sie können sich aber auch einen eigenen Pflegedienst zur Versorgung suchen

Kosten:

Die monatlichen Mietkosten (Warm) für ein Appartement sind Warmmieten.
Darin enthalten sind Nebenkosten für vierteljährlich Gardinen waschen, Treppenreinigung und einmal wöchentliche Grundreinigung.

Die Homepage für „Leben & Pflege im Ronhof“ befindet sich gerade im Aufbau.

Datenschutzerklärung

Datenschutz nach DSGVO vom Mai 2018 in der Firma “ Leben und Pflege“ Grunderklärung     

  1. Alle Aspekte des Datenschutzes nach Art 13 Datenschutzgrundverordnung (gültig ab 25.05.2018) werden von der GAK GmbH beachtet und eingehalten. In allen Fällen der Datenerhebung-Nutzung   Speicherung können Betroffene oder Beauftragte die Löschungen aller Daten verlangen außer, der Gesetzgeber verlangt wegen einer Aufbewahrungsfrist die Lagerung von Daten.  Nach Dauer der Frist werden alle Daten vernichtet. Es wird auf die erforderliche Datensparsamkeit geachtet. Sollte ein Foto in der Stammdatenkartei vorhanden sein, wird dies nur mit ausdrücklicher Erlaubnis gespeichert . Die Einsichten in gespeicherte Daten PC Dokumentaionsunterlagen-Krankheitsakten_Verlegungsberichte-Arztbriefe-Atteste-usw.)zur Ausübung der vereinbarten Leistungen in allen Bereichen werden
  2. Der Datenschutz und die dazu gehörenden Schweigepflichten gegenüber Unbefugten wird in allen Bereichen von der Firma  überwacht und eingehalten. Es handelt sich um direkte oder indirekte Daten, welche im Grundgesetz als Selbstbestimmtheit über die persönlichen Daten benannt werden. Es handelt sich um persönliche Daten eines jeden Individuums. Es werden nur solche Daten erhoben, gesammelt und verarbeitet, welche für die vereinbarten Arbeiten, Pflegen und Betreuungen von Belang sind. Die Preisgabe der Daten ist freiwillig, entweder persönlich oder durch befugte Dritte. Mit der freiwilligen Preisgabe der benötigten Daten wird gleichzeitig die Datenerhebung, Speicherung, Nutzung, Verarbeitung genehmigt, für die Zwecke, welche für die vereinbarten Tätigkeiten vereinbart wurden. Die Weitergabe der zur Verfügung gestellten Daten wird nur in den Fällen durch geführt, in denen es eine  klare gesetzliche Rechtsprechung und die Erforderlichkeit nachgewiesen wird. Dies gilt auch gegenüber Anforderungen von Krankenkassen im Bereich der HKP Verordnungen/ Anfragen des MDK im Bereich der HKP Verordnungen, und klare Erkenntnisse der Verarbeitung/Speicherung/ Nutzung und Weitergabe der sensiblen Daten durch die Benannten nicht nachvollziehbar ist, und Angaben dazu nicht gemacht worden sind.
  3. Das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen wird immer gewahrt. Angaben über persönlichen und sachlichen Verhältnisse werden nur nach freiwilliger Einwilligung in der benötigten Form verarbeitet. Dazu gehören Namen-Geburtsdaten-Alter-Familienstand- Familienproblematiken-Anschrift-Telefon/Handynummern-email-Sozialversicheerungsnummer-Steuerindifikationsnummer-KV Nummer-Besitzmerkmale- Bankdaten- sachliche Verhältnisse- Biografie-Ausbildung-Tätigkeiten im Leben- Daten zur Gesundheit/ medizinische Besonderheiten-Betreuungen-persönliche Verfügungen-wirtschaftliche  Verhältnisse-politische Meinungen-rassische oder ethische Herkunft-religiöse Überzeugungen-u.a.
  4. Dies bedeutet, dass die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung, Nutzung der freiwillig bekannt gegebenen sensiblen und einfachen Daten in den benannten Bereichen, welche für die vereinbarte Betreuung/Pflege benötigt werden, und  von Nöten und von Nutzen sind, unter dem Aspekt des geltenden Datenschutzes, genutzt werden. Es werden so wenige Daten wie nötig erhoben, gespeichert und verarbeitet. Es werden keine Daten zu Werbezwecken erhoben.
  5. Die benötigten personenbezogenen persönlichen Daten, sowie die benötigten Gesundheitsdaten werden ausschließlich für die vereinbarte Pflege, Betreuung, persönlich vereinbarten Versorgungen gesammelt, gespeichert und genutzt. Die erhobenen Daten unterliegen einer Zweckbindung und werden nur mit Kenntnis der Betroffenen oder Befugten erhoben, gespeichert, genutzt und verarbeitet.
  6. Die Weitergabe der freiwilligen Daten wird ausdrücklich nur an befugte Stellen dann weiter gegeben, wenn diese zwingend in die vereinbarten Leistungserbringungen in den einzelnen Bereichen einbezogen werden müssen. Die Weitergabe muss ausdrücklich vereinbart werden oder schriftlich abgelehnt werden. Diese Einwilligungen/Ablehnungen können teilweise oder im ganzen zu jedem Zeitpunkt schriftlich widerrufen werden. Die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten  beinhaltet, dass die GAK GmbH keine Verantwortung für alle weiteren Vorgänge übernehmen kann und wird, da Kenntnisse über den Umgang mit diesen Daten nicht bekannt sind. Eine Garantie zum ordnungsgemäßen Umgang kann durch die GAK GmbH bei Weitergabe nicht abgegeben werden.
  7. Der Auswertung, Speicherung und Nutzung der Daten muss zugestimmt werden in schriftlicher Form. Die Zustimmung muss persönlich erfolgen, oder durch Dritte Bevollmächtigte erfolgen.
  8. Der Datenschutz in der GAK GmbH umfasst auch die Weitergabe an Angehörige oder unbefugte Dritte, welche nicht ausdrücklich schriftlich von den betroffenen Kunden/Betreuer/Gerichte ect.  der GAK GmbH als Befugte anerkannt werden/wurden.
  9. Die Weitergabe von geforderten  Versichertendaten durch  die Krankenkassen werden ausdrücklich beschränkt auf die personenbezogenen Daten. Sensible Gesundheitsdaten werden bei fehlenden Angaben( S. SGB V § 275 Abs 2) der Erforderlichkeit nicht weiter gegeben. Sollten derartige Angaben der notwendigen Erklärung der Erforderlichkeit durch die Krankenkassen/MDK getätigt werden in schriftlicher Form, wird dies durch die GAK GmbH geprüft, und nach den geltenden Rechtsvorschriften beurteilt. Sollte sich die gebotene Erforderlichkeit nicht ergeben, werden Angaben und Auskünfte von sensiblen Gesundheitsdaten durch die GAK GmbH nicht an die Krankenkassen/MDK oder sonstige Dritte durch geführt werden. Dies betrifft auch alle Hilfsmittellieferanten /Apotheken/Heilmittelerbringer oder sonstige am Prozess Beteiligte. Die schriftliche Einwilligungen können im Einzelnen oder im Ganzen jederzeit schriftlich widerrufen werden.
  10. Die Weitergabe von persönlichen sensiblen Daten an den MDK bei Transparenzprüfungen in der GAK GmbH werden nur dann bekannt gegeben, wenn die Betroffenen oder deren Beauftragte der Weitergabe vor einer Prüfung schriftlich zugestimmt haben.
  11. Die Einsicht in die gesammelten persönlichen Gesundheitsdaten der Kunden  in der Dokumentation wird bei fehlender schriftlicher Einwilligung, oder vorliegender Ablehnung durch die GAK GmbH dem MDK bei Transparenzprüfungen nichtgestattet.
  12. Die Einsicht in alle Arten von Verträgen oder sonstige persönliche Vereinbarungen der Betroffenen und der GAK GmbH werden bei fehlender Einwilligung, oder vorliegender Ablehnung dem MDK bei Transparenzprüfungen nicht gestattet.
  13. Die Beantwortung von Fragen oder Auskünfte von unbefugten Dritten in mündlicher, telefonischer, oder persönlicher Form werden durch die Firma grundsätzlich bei fehlender Zustimmung in schriftlicher Form unterlassen.
  14. Die Einsicht in sensible gesammelt Daten durch nicht befugte Mitarbeiter/Ärzte/ Notärzte/Rettungskräfte im Notfall/MDK bei Einstufungen/Befugte Angehörige  in die Patientenakten bedürfen der schriftlichen Einwilligung. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann im Einzelnen und/oder im Ganzen jederzeit schriftlich widerrufen werden. Im Notfall werden zur Aufrechterhaltung der Lebensfunktionen, bzw. des Lebenserhalts  notwendige  Daten zur Verfügung gestellt werden müssen. Sollte dies nicht erwünscht sein, muss eine schriftliche Ablehnung abgegeben werden. Diese kann jederzeit zurück genommen werden.
  15. Die GAK GmbH stellt sicher, dass nur solche Personen Einsicht in die jeweiligen Datensammlungen einer/eines jeden Betroffenen haben, welche in schriftlicher Form dazu befugt wurden. Alle schriftlichen Befugnisse können im Ganzen oder in Teilen jederzeit widerrufen werden.
  16. Die GAK GmbH stellt sicher, dass Kenntnisse von medizinischen Daten der Kunden  in allen Bereichen der Schweigepflicht unterliegen gegenüber nicht befugten Dritten .
  17. Bei Wechsel der/des Arztes/Ärzte/Betreuer/Befugte/ muss der notwendige und erforderliche Informationsaustausch stattfinden. Bei Vorliegen von schriftlichen Ablehnungen der Einbeziehung der Dritten unterbleiben die Informationen bis zur Klärung der Sachlage. Lebensnotwendige Informationen, welche dringend zur Aufrechterhaltung der körperlichen und seelischen Funktionen werden notfalls mit einem Vormundschaftsgericht geklärt werden müssen. Es werden auch dann nur Informationen weiter gegeben, welche für die Betreuung, medizinische Versorgung, und sonstige Bereichen dringend erforderlich sind, oder die Betroffenen in die Weitergabe der Informationen schon eingewilligt haben. Alle Einwilligungen können in Teilen oder im Ganzen widerrufen werden. Sollten Befugte oder Betreuer durch die Vormundschaftsgerichte oder durch persönliche Verfügungen in schriftlicher Form die Vorsorge haben, sind auch diese mit der Rücknahme von Einwilligungen teileweise oder im Ganzem befugt.
  18. Die Herausgabe von personenbezogenen und sensiblen Daten wird zum Schutz vor Missbrauch nur dann getätigt, wenn die Erforderlichkeit in einzelnen Bereichen nachgewiesen, geprüft, und nach Erlaubnis bekannt gegeben werden darf. Die Herausgabe erfolgt nur durch eine autorisierte Person. Es muss die Herausgabe an einen Zweck gebunden sein, welcher von einer nachgewiesenen Erforderlichkeit abhängig ist.
  19. Es besteht ein Recht für die Kunden oder deren Beauftragte zur Einsicht in die vorhandenen Datenunterlagen, und ein Recht auf Löschung von Daten bei Veralterung oder fehlerhaften Datensammlungen, bzw. der Berichtigung.
  20. Mitarbeiterdaten werden gesondert erhoben und sind zweckgebunden. Eine Löschung der Daten kann erst nach 10 Jahren erfolgen. Eine Einsicht in die erhobenen Daten kann erfolgen. Sollten ungerechtfertigten Daten erhoben, genutzt und gespeichert worden sein, kann eine Löschung verlangt werden.
  21. Mitarbeiter unterliegen in allen Fällen der absoluten Schweigepflicht gegenüber Dritten .
  22. Fehlende Angaben werden im Bedarfsfall ergänzt.