Pflegeleitbild
Die Rechte des Menschen auf seinen persönlich ausgerichteten Bedarf der gesundheitsfördernden und qualifizierten Pflege und Behandlung ist ein Grundrecht.
Hierzu werden wir alles beitragen, was uns an Möglichkeiten gegeben ist:
- Die körperliche und seelische Unversehrtheit des von uns betreuten Menschen wollen wir immer aufrechterhalten, soweit dies in unserer Macht und Verantwortung steht.
- Die Freiheit und die Sicherheit des Menschen in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen Verantwortlichen und mit den Betreuern zu wahren.
- Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe, soweit der Betreute dies selber kann und mag, wird möglichst respektiert.
Der Mensch hat das Recht, sich auf die für ihn verantwortlichen Menschen verlassen zu können. Dies sichern wir dem von uns betreuten Menschen in dem Maße zu, wie uns die Verantwortung zu tragen möglich ist und uns übertragen wurde. Dieses Recht gilt immer, ob der Mensch sich die Menschen, die ihn versorgen und betreuen selber ausgesucht hat oder ob diese ihm an die Hand gegeben werden.
Sollten dem Menschen Einschränkungen auferlegt sein, werden wir uns bemühen, ihm seine verbliebenen Möglichkeiten aufzuzeigen und jede mögliche Unterstützung zur Umsetzung zu geben, die wir Verantworten können.
Alle uns mögliche Unterstützung gegenüber unrechten Einschränkungen dem Menschen gegenüber, werden wir aus der uns übergebenen persönlichen Verantwortung heraus entgegentreten, mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen.
Das Recht auf Wahrung seiner persönlichen, intimen Verhältnisse und Geheimnisse sind in allen Fällen auch von Dritten außerhalb des persönlichen Lebens des Menschen in jeder Form zu wahren.
Seine Zustimmung zur Wiedergabe seiner ganz persönlichen Daten ist grundsätzlich einzuholen. Die Zuwiderhandlung gegen diese Grundrechte wird mit unserer Hilfe und der Hilfe von zusätzlichen Unterstützern grundsätzlich abgewehrt und angezeigt.
Wir verpflichten uns, dem Menschen bei Zuwiderhandeln von Seiten Dritter, die ihm zustehenden Rechte einzufordern.
- Jeder
hilfe- und pflegebedürftiger Mensch hat das Recht
- auf Wertschätzung
- auf Kommunikation
- auf Teilnahme an der Gesellschaft
- auf seine Privatsphäre
- auf Pflege, Betreuung und Behandlung – die sein Leben verbessern und eine Verschlechterung möglichst verhindern
- vor Rechtswidrigkeiten in allen seinen Lebensansprüchen und Sachansprüchen geschützt und unterstützt zu werden
- vor Gefahren an Leib und Leben geschützt zu werden
- auf Hilfe und Unterstützung in den von ihm benötigten und gewollten Bereichen seines Lebens.